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BVerwG, 13.10.1978 - 2 B 67.78 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.1978 - VI A 898/76
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.1978 - VI A 898/76
- BVerwG, 13.10.1978 - 2 B 67.78
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1978 - 2 B 67.78
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]). - BVerwG, 22.05.1978 - 2 B 56.77
Ablehnung der Ernennung zum Professor aus politischen Gründen - Ablehnung der …
Auszug aus BVerwG, 13.10.1978 - 2 B 67.78
Die Beschwerde verkennt übrigens, daß es auf die Frage, ob ein Bewerber im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 2 LBG die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt, nicht mehr ankommt, wenn die Einstellung bereits wegen mangelnder besonderer charakterlicher Eignung abgelehnt werden durfte (vgl. dazu Beschluß vom 22. Mai 1978 - BVerwG 2 B 56.77 - auch Fürst, GKÖD I, K § 7 Rz 12 letzter Absatz).
- VGH Hessen, 13.03.1991 - 1 UE 2302/90
Zur Nichteinstellung in den Schuldienst wegen Charaktermängel; hier: …
In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, daß die Frage der Bestraftheit zumindest dann dazu führen kann, die charakterliche Ungeeignetheit eines Bewerbers zu begründen, wenn es sich um ein Delikt mit erheblicher krimineller Energie handelt, das auch zu einer harten Bestrafung geführt hat (so etwa OVG Münster…, Urteil vom 24.02.1982, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 13.10.1978 -- 2 B 67.78 --, n.v.; Bayer. VGH, Urteil vom 17.02.1978, ZBR 1978, 308).